Der FC Bayern wird nicht aus dem Vereinsregister gelöscht. Das Amtsgericht München lehnte einen entsprechenden Antrag eines Rechtsprofessors ab, wie das Gericht am Freitag bekanntgab
Der Jurist Lars Leuschner aus Osnabrück hatte in dem Aufsehen erregenden Fall Anfang August argumentiert, dass der Fußball-Rekordmeister nicht nur "ideelle Zwecke", sondern in hohem Maße wirtschaftliche verfolge. Deshalb regte er an, den FC Bayern München e.V. "wegen Rechtsformverfehlung" aus dem Vereinsregister zu entfernen.
Das Amtsgericht widersprach und verwies auf den Bundesgerichtshof, der 1982 "eine Auslagerung wirtschaftlicher Tätigkeiten von Vereinen auf Kapitalgesellschaften grundsätzlich für zulässig erachtet hat". Die Profis der Münchner sind in die FC Bayern München AG ausgelagert, welche rund eine halbe Milliarde Euro pro Saison umsetzt. Der Verein hält mit 75,01 Prozent die Mehrheit der AG. Jeweils 8,33 Prozent entfallen auf die Unternehmen Adidas, Allianz und Audi.
Die Causa war spannend, weil sie die 50+1-Regel der Deutschen Fußball Liga tangiert. Diese schreibt im deutschen Profifußball die Kontrolle durch die Lizenzvereine zwingend vor. Sie soll dafür sorgen, dass im Gegensatz etwa zur englischen Premier League keine Investoren das Sagen innerhalb der Clubs übernehmen. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass ein Verein auch nach der Auslagerung der Profi-Abteilung weiter an dem wirtschaftlichen Erfolg beteiligt ist.
Gegen das Urteil des Amtsgerichts sind keine Rechtsmittel möglich./msw/DP/fbr